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FahrschuleThomas Wehrli
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Kategorie B BPT 121 (Taxi) Berufsmässiger Personentransport mit Motorfahrzeugen der Kategorie B
Wer die Kategorie B BPT 121 (Taxi) erwerben möchte, hat sowohl eine Zusatztheorieprüfung, als auch eine praktische Führerprüfung abzulegen. Damit dies möglich ist, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
(Anforderungen an die Kategorie B BPT 121 gemäss des Strassenverkehrsamt des Kanton Aargau)
Voraussetzungen für das Bestehen der Zusatztheorieprüfung
Geprüft werden folgende Punkte:
- Kenntnisse über die Verordnung vom 6. Mai 1981 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV2)
Voraussetzungen für das Bestehen der praktischen Führerprüfung
Geprüft werden folgende Punkte:
- Fahrzeugbedienung
- Korrektes Einspuren
- Kenntnisse über die Vortrittsregeln, sowie die allgemeinen Verkehrsregeln
- Verhalten im Verkehr
- Vorausschauende Fahrweise
- Fahren nach Wegweisern
- Fahren auf Autobahnen/Autostrassen
- Manöver (Bergsichern, Wenden, Parkieren, Rückwärtsfahren etc.)
Benötigte Gesuchformulare
Kantonal können unterschiedliche Anforderungen an die Kategorie B BPT 121 (Taxi) gestellt werden. Bei Fragen erkundigen Sie sich am besten beim zuständigen Strassenverkehrsamt. (Siehe Navigation Links).