StartseiteDer Weg zum FührerausweisNothelferkursTheorieTheorie online lernenTheorieprüfungVKUFahrstundenKontrollfahrtTaxiDie ZweiphasenausbildungFormulare / DrucksachenPreiseInfo - EckeFragen + AntwortenKontaktLinks

Fahrschule

Thomas Wehrli
Hauptstrasse 8
5018 Erlinsbach

 


Natel 079 377 01 02
info@lerne-auto-fahren.ch

 


Kategorie B BPT 121 (Taxi) Berufsmässiger Personentransport mit Motorfahrzeugen der Kategorie B

Wer die Kategorie B BPT 121 (Taxi) erwerben möchte, hat sowohl eine Zusatztheorieprüfung, als auch eine praktische Führerprüfung abzulegen. Damit dies möglich ist, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

 

  Kategorie BPT 121 (22 KB)

 

(Anforderungen an die Kategorie B BPT 121 gemäss des Strassenverkehrsamt des Kanton Aargau)

 

Voraussetzungen für das Bestehen der Zusatztheorieprüfung

Geprüft werden folgende Punkte:

  • Kenntnisse über die Verordnung vom 6. Mai 1981 über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV2)

 

   ARV2  

 

Quelle: www.admin.ch

 

Voraussetzungen für das Bestehen der praktischen Führerprüfung

Geprüft werden folgende Punkte:

  • Fahrzeugbedienung
  • Korrektes Einspuren
  • Kenntnisse über die Vortrittsregeln, sowie die allgemeinen Verkehrsregeln
  • Verhalten im Verkehr
  • Vorausschauende Fahrweise
  • Fahren nach Wegweisern
  • Fahren auf Autobahnen/Autostrassen
  • Manöver (Bergsichern, Wenden, Parkieren, Rückwärtsfahren etc.)   

 

Benötigte Gesuchformulare

 

  Gesuch Kanton AG (154 KB)              

  Gesuch Kanton SO (1.3 MB)

 

Kantonal können unterschiedliche Anforderungen an die Kategorie B BPT 121 (Taxi) gestellt werden. Bei Fragen erkundigen Sie sich am besten beim zuständigen Strassenverkehrsamt. (Siehe Navigation Links).