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FahrschuleThomas Wehrli
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Kontrollfahrt
Ein ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz 1 Jahr gültig. Nach Ablauf dieses Jahres ist der ausländische Ausweis in der Schweiz nicht mehr zugelassen. Damit der bestehende Führerausweis ins schweizerische System umgeschrieben werden kann, bedarf es einer Kontrollfahrt.
Befreit von der Kontrollfahrt sind, Inhaber/innen von Führerausweisen aus einem EU-/EFTA-Staat.
Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt
Geprüft werden folgende Punkte:
- Fahrzeugbedienung
- Korrektes Einspuren
- Kenntnisse über die Vortrittsregeln, sowie die allgemeinen Verkehrsregeln
- Das Verhalten im Verkehr
- Vorausschauende Fahrweise
- Fahren nach Wegweisern
- Fahren auf Autobahnen/Autostrassen
Achtung!:
Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge.
Um erneut ein Fahrzeug in der Schweiz lenken zu dürfen, muss dann die gesamte Fahrausbildung wiederholt werden.